Aufnahme

Aufnahmeverfahren

Seit Januar 1996 hat ein Kind nach Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einem Kindergarten. Dieser Rechtsanspruch wird ab August 2013 ergänzt. Demnach hat ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hatbis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in der Kinderstube (SGB VIII §24). Um ein geregeltes Aufnahmeverfahren der Kinder in unserem Feengarten zu ermöglichen bieten die folgenden Punkte den Rahmen unseres Aufnahmeverfahrens.

Grundsätzlich

Unser Waldorfkindergarten steht für alle interessierten Familien offen. Betreut werden Kinder im Altersbereich von einem Jahr bis zum Schuleintritt. Über unser Anmeldeformular kann nach der Geburt eines Kindes angemeldet werden. Kinder mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung können unsere Einrichtung besuchen, wenn ihren besonderen Bedürfnissen innerhalb der Rahmenbedingungen der Einrichtung Rechnung getragen werden kann. Wir sind unserer Lage und Kultur entsprechend, ein christlich geprägter, aber nicht konfessionell gebundener Waldorfkindergarten.

Wenn die vom Ministerium für Bildung und Kultur festgelegte Höchstbelegung unseres Waldorfkindergartens erreicht ist, können weitere Aufnahmen erst erfolgen, wenn Plätze frei werden. Am Tag der Aufnahme müssen die Vertragsunterlagen sowie eine ärztliche Bescheinigung über den Masernimpfschutz (§34 Infektionsschutzgesetz) vorgelegt werden.

Wir setzen die Mitarbeit in unseren Arbeitskreisen voraus, da sie unerlässlich für das Zusammenleben unseres Vereins ist. Diese wird bereits im Vertrag festgehalten.

Anmeldung

Die Anmeldung im Waldorfkindergarten erfolgt über ein Anmeldeformular, das im Feengarten erhältlich ist. Das Anmeldeformular kann sowohl postalisch als auch online übermittelt werden.

In der Kinderstube kann das ganze Jahr über angemeldet werden. Die Aufnahme setzt voraus, dass das Kind das erste Lebensjahr vollendet hat.
Im Kindergarten werden Voranmeldungen über ein Formular, die bis spätestens 31. Januar im jeweiligen Jahr eingehen berücksichtigt. Um für eine Aufnahme im September infrage zu kommen, muss das Kind beim Kindergarteneintritt drei Jahre alt sein.

Aufnahme

In der Kinderstube erfolgt die Aufnahme nach Verfügbarkeit. Familien die eine Platzzusage bekommen, erhalten in der Regel zeitnah, im Idealfall 6 Monate im Voraus einen Bescheid. Ein Platz im Kindergarten in mit dem Besuch der Kinderstube nicht garantiert.

Im Kindergarten werden in der Regel Kinder für das kommende Kindergartenjahr aufgenommen. Die Familien die vorgesehen sind werden bis 31. Januar schriftlich informiert. Sollte eine Aufnahme in den Kindergarten, auf Grund des vorzeitigen Geburtstages des Kindes vor dem kommenden Kindergartenjahr gewünscht sein, ist der Bedarf bei Anmeldung anzuzeigen.

Familien sollten nach Erhalt eines Platzangebotes sofort zusagen. Der angebotene Platz bleibt bis zum Ende der Rückmeldefrist von 14 Tagen reserviert. Im Anschluss werden die Familien zu einem klärenden Anamnesegespräch eingeladen. Die ausgefüllten Vertragsunterlagen sind Voraussetzung für eine Aufnahme im Waldorfkindergarten.

Auswahlverfahren

Da wir ein kleiner Verein sind machen wir unser Auswahlverfahren von einigen Kriterien, die in jedem Jahr unterschiedlich gelagert sein können, abhängig. Neben gesetzlichen Regelungen, müssen zur praktischen Anwendbarkeit träger-interne Kriterien ergänzt werden, die die Platzvergabe möglichst nachvollziehbar und begründbar steuern.

Über die Aufnahme eines Kindes in unseren Waldorfkindergarten entscheidet ein Gremium, bestehend aus jeweils mindestens einer/m (Waldorf)Erzieher/in aus der Stube und dem Kindergarten. Die Entscheidung des Gremiums wird vom Vorstand mitgetragen und nach außen vertreten.

Wartelisten

Eine Warteliste beinhaltet Kinder, die keinen verbindlichen Platz erhalten haben. Auf Grund der großen Nachfrage führt der Waldorfkindergarten generell keine Warteliste. Besteht aber weiterhin Interesse an einem Platzangebot für das nachfolgende Kindergartenjahr oder einem Nachrückverfahren ist eine Interessenbekundung durch die Familien nach Eingang der Absage erforderlich.

Nachrückverfahren

Wird im laufenden Kindergartenjahr unerwartet ein Platz frei, werden die Familien berücksichtigt, die im Vorfeld ihr weiteres Interesse bekundet haben.

Absage

Familien, die keinen Platz bekommen haben, erhalten eine schriftliche Absage für das jeweilige Kindergartenjahr. Familien, die nicht innerhalb der Rückmeldefrist von 14 Tagen ihren Platz bestätigen, erhalten auch eine schriftliche Absage.