Grundsätzlich
Unser
Waldorfkindergarten steht für alle interessierten Familien offen.
Betreut werden Kinder im
Altersbereich
von
einem Jahr
bis zum
Schuleintritt.
Über
unser Anmeldeformular
kann nach
der Geburt eines
Kindes angemeldet werden. Kinder
mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung können
unsere
Einrichtung
besuchen, wenn ihren besonderen Bedürfnissen innerhalb der
Rahmenbedingungen der Einrichtung Rechnung getragen werden kann. Wir sind unserer Lage und Kultur entsprechend, ein christlich geprägter, aber nicht konfessionell gebundener Waldorfkindergarten.
Wenn
die vom Ministerium für Bildung und Kultur festgelegte Höchstbelegung unseres
Waldorfkindergartens erreicht
ist, können weitere Aufnahmen erst erfolgen, wenn Plätze frei
werden. Am
Tag der Aufnahme müssen
die Vertragsunterlagen
sowie
eine ärztliche
Bescheinigung über
den
Masernimpfschutz
(§34
Infektionsschutzgesetz)
vorgelegt
werden.
Wir setzen die Mitarbeit in unseren Arbeitskreisen voraus, da sie unerlässlich für das Zusammenleben unseres Vereins ist. Diese wird bereits im Vetrag festgehalten.